Beratungslehrerkraft
Beratungslehrkraft: I. Schreiber
Erreichbarkeit:
Mittwoch 11:45 - 12.45 Uhr, Donnerstag 11.45 - 12.45 Uhr
nach Absprache sind auch Termine am Nachmittag möglich
Kontakt:
Tel.: 874362
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Wer kann Beratung in Anspruch nehmen?
An der Grundschule Grüner Weg sind Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen Adressaten für eine Beratung. Dieses kann in Eigeninitiative oder durch Vermittlung erfolgen.
Gegenstand der Beratung
Bei aktuellen schulischen Problemen und Konflikten jeglicher Intention wird die Beratung nach Bedarf als Einzelfallhilfe oder gruppenbezogen erfolgen.
Grundsätze der Beratung
Freiwilligkeit
Das Beratungsgespräch darf keine erzwungene Ordnungsmaßnahme sein. Es ist ein Angebot für die oben benannte Personengruppe und darf von eben diesen auch abgelehnt bzw. abgebrochen werden.
Verschwiegenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit
Die Beratungslehrkraft unterliegt immer der Schweigepflicht, es sei denn, die Ratsuchenden entbinden sie hiervon. Sollte etwas nach den §34 und §138 STGB sowie §8a SGB vorliegen, muss sie ggf. ein Geheimnis offenbaren. Die Beratungslehrkraft ist neutral. Sie ist verlässlich in Absprachen.
Beachtung der Zuständigkeit
Die Beratungslehrkraft greift nicht in die Verantwortungsbereiche anderer ein. Sie zeigt Ratsuchenden Handlungsmöglichkeiten auf, stärkt Eigeninitiative. Sie vermittelt ggf. an andere Stellen weiter.
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13.04.2017 10:26
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