Schulwegplan
In Zusammenarbeit mit der Stadt Emden, der Polizei, dem Fachberater für Verkehrserziehung sowie dem Lehrerkollegium der Grundschule, haben wir einen SCHULWEGPLAN für die Grundschule Ihres Kindes erstellt.
Wir möchten Ihnen damit Vorschläge für einen möglichst sicheren Schulweg ans Herz legen.
Auf dem vorderseitigen Plan sind Strecken eingezeichnet, auf denen die Kinder möglichst wenig die Fahrbahn überqueren müssen. Wo das nicht zu vermeiden ist, schlagen wir Überwege durch Zebrastreifen oder Straßenverengungen vor. Vielleicht ist der vorgeschlagene Weg nicht immer der kürzeste, aber er ist gewiss sicherer als jeder andere.
Es geht uns um die Sicherheit Ihrer Schulkinder auf dem Schulweg! Bitte unterstützen Sie uns in diesem Bemühen im Interesse Ihres Kindes. Überprüfen Sie bitte, wo immer das möglich ist, ob Ihr Kind den sichersten Schulweg einhält und die empfohlenen Wege bzw. Überwege auf dem Weg zur Schule bzw. auf dem Heimweg benutzt.
Somit setzt sich Ihr Kind keinen unnötigen Risiken im Straßenverkehr aus.
Bleiben Sie ihrem Kind stets ein Vorbild, indem Sie selbst die Straße auf gesicherten Überwegen überschreiten und sich auch sonst jederzeit verkehrsgerecht verhalten.
Alle an der Ausarbeitung dieses Schulwegplanes Beteiligten hoffen, mit diesem Schulwegplan einen weiteren Beitrag zur Sicherheit unserer Schulkinder im Verkehr geleistet zu haben.
Wir sind für Anregungen bzw. verbessernde Vorschläge jederzeit aufgeschlossen und dankbar!
Fahrradbenutzung
An unserer Schule gilt folgende Regelung:
Grundsätzlich sollten alle Schüler der ersten und zweiten Klassen nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Schüler der 3. und 4. Klassen können ihren Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen, wenn die Eltern es für sichergenug erachten, ihr Kind alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Die Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden. Sie müssen abgeschlossen bzw. mit einem Schloss gesichert werden. Auf dem Schulgelände werden die Fahrräder grundsätzlich geschoben. Sie als Eltern sind verpflichtet, den verkehrssicheren Zustand der Fahrräder regelmäßig zu überprüfen. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit immer einen Fahrradhelm tragen.
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