Schulelternrat und Klassen-Elternvertretung

 

Schule und Eltern sind nach dem Schulgesetz zur Zusammenarbeit verpflichtet. Daher werden regelmäßig Eltern gewählt, welche die einzelnen Klassen bei Versammlungen vertreten. Das heißt: Sie nehmen dann an Versammlungen teil, bringen die Sichtweise der jeweiligen Klasse ein und besprechen alles.

                       Die Aufgaben der Klassen-Elternvertretung:

  • Kontakt zwischen den Lehrkräften der Klasse und den Eltern herstellen und pflegen (vor allem zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer; möglichst für die Schule erreichbar bleiben…)
  • Vorschläge der Eltern beraten und der Schule vorstellen,
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache zu geben.
  • in Absprache mit den Klassenlehrkräften Elternabende durchführen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrats

                          Die Aufgaben des Schulelternrats:

  • Teilnahme an den Sitzungen des Schulelternrats, wozu sich alle Klassenvertretungen mit dem Schulleiter treffen.
  • Besprechung aller wichtigen Fragen und Themen
  • Beratung zu Angeboten für Kinder und Eltern
  • Informations-Austausch zwischen Schulleitung und Eltern
  • Ideen zur Weiterentwicklung der Schule mitteilen (Schulprogramm)

Viele weitere Aspekte können in beiden Fällen dazu gehören, natürlich auch die Mitarbeit bei Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit anderen Eltern und den Lehrkräften. Viele Eltern unterstützen die Schule außerdem als Sprachmittler, als Lese-Mutter, als Bäckerin, Helferin, Begleitung beim Ausflug, Hilfe am Gartentag, beim Sportfest, der Radfahrprüfung usw.  – hier sollte man als Elternvertreter ein gutes Vorbild sein.

(NICHT zu den Aufgaben gehört aber die Verbreitung von Halbwissen und Falschinformationen in WhatsApp-Gruppen usw.)

Gut zu wissen: „Umgang mit Konflikten und Beschwerden“ → Wochenbuch S. 11

Wir freuen uns, wenn Sie als Elternvertretung mit uns arbeiten wollen!

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