Sprachförderung und Sprachstandsfeststellung
Die Sprachstandsfeststellung wurde bis Sommer 2018 für alle Vorschulkinder von den Grundschulen durchgeführt.
Seit dem 1. 8. 2018 liegt diese Aufgabe aber bei den vorschulischen Einrichtungen (Kindergärten).
Kinder ohne Kindergartenplatz müssen allerdings zur Schulanmeldung zur Grundschule mitgebracht werden, damit in diesen Fällen wir die Prüfung des Sprachstandes vornehmen. Kinder mit Bedarf werden dann in unserer Grundschule im Jahr vor der Einschulung meistens zweimal pro Woche unterrichtet, um die Sprachentwicklung zu fördern.
Bei uns findet die Schulanmeldung für das Schuljahr 2020/21 statt am Donnerstag, den 16.5.2019
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10.03.2017 17:51
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