Eltern

Das Bildungspaket

Finanzielle Unterstützung durch das  Bildungspaket

Kinder und Jugendliche haben unabhängig von den finanziellen Bedingungen im Elternhaus einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGBII leistungsberechtigt sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Kinder von Eltern mit geringem Einkommen, die z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:

Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Hort oder Kita entstehen.

Lernförderung:

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Kultur, Sport, Mitmachen:

Kinder sollen in der Freizeit nicht aus finanziellen Gründen ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel bis zum 18. Lebensjahr der Beitrag für den Sportverein, für die Musikschule oder sonstige Vereine in Höhe von monatlich bis  zu 10 Euro übernommen.

Schulbedarf und Ausflüge:

Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien in diesen Fällen zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.

Schülerbeförderung:

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.

Maßgeblich für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist die Einkommenshöhe. Wenn Eltern z.B. erwerbstätig sind, aufgrund ihres geringen Einkommens jedoch unsicher sind, ob Ihnen diese Leistungen auch zustehen,   kann gerne im Fachdienst Wohnen angefragt werden. Die Mitarbeiter/Innen werden errechnen, ob für diese Kinder ein Anspruch auf Teilhabeleistungen besteht.

Weitere Informationen zum Bildungspaket sowie die Antragsformulare liegen im Jobcenter und im Verwaltungsgebäude III, Maria-Wilts-Straße 3, 26721 Emden aus und stehen unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung:

https://www.emden.de/rathaus/verwaltung/fb-500-gesundheit-und-soziales/fd-5502-wohnen/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/

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